19.12.2024

Eine Geburt, von der niemand wissen soll

10 Jahre nach Einführung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt: Die Schwangerschaftsberatungsstellen laden die Kooperationspartner im nördlichen Emsland zu einem fachlichen Austausch im Marien Hospital Papenburg Aschendorf ein.

Vor einem Jahrzehnt wurde das Gesetz zur vertraulichen Geburt eingeführt, um Frauen in Notlagen einen sicheren und anonymen Weg zur Geburt zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte des Kindes auf Wissen seiner Herkunft zu stärken. Anlässlich dieses Jubiläums haben eingeladen: die Beraterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen Heike Kruse (donum vitae), Iris Noormann (Caritas) und Ulrike Appeldorn (Diakonie). Mit dem medizinischen Fachpersonal des Marien Hospitals, Vertretern des zuständigen Jugendamtes und dem Rettungsdienst trafen sie sich nördlichen Emslands zu einem fachlichen Austausch. Die Organisation und Steuerung der vertraulichen Geburt liegt kraft Gesetzes in der Verantwortung einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Laut Familienministerium haben zwischen Mai 2014 und Februar 2024 1.165 vertrauliche Geburten – also unter einem Pseudonym – stattgefunden; eine Frau kann theoretisch mehrfach vertraulich entbunden haben. Anlaufstellen für Schwangere in Not sind die Schwangerenberatungsstellen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind und während der gesamten Zeit der Schwangeren zur Seite stehen. Die vertrauliche Geburt gibt Frauen in schwierigen Situationen die Möglichkeit, die eigene Identität geheimzuhalten, medizinisch sicher zu entbinden und damit ihre und die Gesundheit ihres Kindes zu schützen.

„Die vertrauliche Geburt ist eine gute Ergänzung in der Unterstützung von Frauen in Notlagen“, erklärt Heike Kruse. „Es stellt sicher, dass Frauen nicht allein gelassen werden, sondern eine fachkundige Betreuung erhalten, während gleichzeitig die Rechte des Kindes gewahrt bleiben.“
Ursächlich für den Wunsch nach einer vertraulichen Geburt sind individuelle Notlagen und ausweglos erscheinende Situationen. „Hier bietet die vertrauliche Geburt ein gutes Angebot für eine medizinisch sichere Versorgung“, erklärt Anne Gerdes, Leitende Hebamme im Marien Hospital Papenburg Aschendorf.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass das Kind mit dem 16. Lebensjahr ein Recht auf Auskunft seiner Herkunft hat. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass zur Entwicklung der eigenen Identität das Wissen über die Herkunft entscheidend ist. Dies ist der Unterschied zur anonymen Geburt, bei der das Kind nie die Möglichkeit hat, zu erfahren, wo die eigenen Wurzeln liegen.
Ein Schwerpunkt des Netzwerktreffens lag auf dem Kennenlernen und Erfahrungsaustausch der an der vertraulichen Geburt beteiligten Kooperationspartner. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, ist die Zusammenarbeit zwischen Beratungsstelle, Geburtseinrichtung, Rettungsdienst und Jugendamt entscheidend. „Das Angebot der vertraulichen Geburt ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes von Mutter und Kind in schwierigen Situationen“, so Ulrike Appeldorn.

10 Jahre vertrauliche Geburt: Anlässlich dieses Jubiläums trafen sich Vertreterinnen und Vertreter, darunter Beratungsstellen, Jugendämter und medizinisches Fachpersonal, des nördlichen Emslands zu einem intensiven Austausch im Marien Hospital Papenburg Aschendorf.

Teilnehmenden:
Norbert Marien, Adoptions- und Pflegekinderdienst, Jugendamt LK EL
Melanie Brake, donum vitae
Michelle Lechner, stellv. Leitung Eltern-Kind-Station Marien Hospital
Anne Gerdes, Leitende Hebamme Marien Hospital
Christoffer Polajnar, Leiter Rettungswachen Emsland
Dr. med. Irmtraut Wester-Bromisch,
Bernd Hackmann, Adoptions- und Pflegekinderdienst, Jugendamt LK EL
Ulrike Appeldorn, Diakonisches Werk
Iris Noormann, Caritas
Marlies Bolender, Adoptions- und Pflegekinderdienst, Jugendamt LK EL
Heike Kruse, donum vitae

Die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten erfolgt mit
Förderungen aus dem KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz).

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