Institutsambulanz

In der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Kinder und Jugendliche ambulant behandelt und diagnostiziert. Nach einer ausführlichen kinder- und jugendpsychiatrischen und testpsychologischen Diagnostikphase erfolgt ein Auswertungsgespräch mit den Eltern und Kindern, um Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu besprechen. Innerhalb der Institutsambulanz gibt es ein breit gefächertes psychotherapeutisches Angebot:

  • Einzelpsychotherapie für Kinder und Jugendliche, je nach Alter spieltherapeutisch oder gesprächstherapeutisch
  • Familientherapie
  • Einbezug des gesamten sozialen Systems in die Behandlung (z.B. Schule, Kinderärzte, andere Institutionen)
  • Verschiedene Gruppentherapieangebote, z.B. Kinderpsychotherapiegruppe
  • Die APP-Gruppe (Ambulantes Psychotherapeutisches Programm) für Jugendliche ab 12 Jahren, die auf einen stationären Therapieplatz warten und sich in einer aktuellen Krise befinden.
  • Die Plus-Gruppe (psychotherapeutisch, lösungsorientiert, unterstützend, systemisch) für Jugendliche ab 13 Jahren, die sich weiter stabilisieren wollen
  • Therapiegruppe für psychose-erfahrene Jugendliche
  • Therapiegruppe für junge Sexualstraftäter
  • Elterngruppen

Das gesamte Psychotherapieangebot ist an einem systemisch-ressourcenorientierten Ansatz orientiert, in dem die Stärken und Fähigkeiten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Fokus stehen.

In der Institutsambulanz werden jährlich über 3.200 Kinder und Jugendliche (mit Familie) betreut.

Es arbeiten Ärzte/Ärztinnen, Dipl.-Psychologen/Psychologinnen sowie Kinder- und Jugendlichentherapeutinnen und medizinische Fachangestellten in der Institutsambulanz.
Darüber hinaus wird auch Tiergestützte Therapie, Ergotherapie und Kunsttherapie angeboten. Auch das Snoezelen wird demnächst zum Ambulanzangebot gehören.

Schließlich fungiert die Ambulanz als Klärungsstelle. Sie ist zuständig für die Landkreise Leer, Aurich, Emsland, Nordhorn sowie Stadt Emden. Für Kinder aus diesen Regionen kann hier kurzfristig der Bedarf einer stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung geklärt werden.

 

 

 
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